Dienstrad Nettoabzug: aktiv, gesund & nachhaltig mobil

Radfahren ist nicht nur gut für die Gesundheit, sondern auch für unsere Umwelt – ganz gleich, ob du zur Arbeit pendelst oder in deiner Freizeit unterwegs bist. Deshalb unterstützt dich Schwarzach Packaging bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes über ein attraktives Teilzahlungsmodell in Zusammenarbeit mit der Firma Avimo.

Für dein Dienstrad gibt es zwei Finanzierungsvarianten:

  • Finanzierung durch Nettoabzug: Die monatliche Rate wird direkt von deinem Nettogehalt abgezogen.
  • Finanzierung durch Gehaltsumwandlung: Ein Teil deines Bruttogehalts wird für die Finanzierung des Dienstrads verwendet. Diese Variante ist nur möglich, wenn dein Gehalt auch nach Abzug der monatlichen Umwandlungsrate nicht unter das tarifvertragliche Mindestgehalt fällt.

Wichtig: Bevor du weitere Schritte setzt, wende dich bitte im ersten Schritt per Mail an Acelya (HR) und gib dabei auch deine Personalnummer an. Welches Finanzierungsmodell für dich möglich ist, hängt von deinem Lohn bzw. Gehalt ab und wird individuell von HR geprüft. Die interne Abklärung dauert in der Regel etwa 5 Arbeitstage. Danach melden wir uns bei dir.

Im zweiten Schritt kannst du dich dann hier über alle wichtigen Fragen und Antworten rund um dein Dienstrad mit Finanzierung durch Nettoabzug informieren. 

Fragen und Antworten: Finanzierung durch Nettoabzug
1Muss ich für die Anschaffung eines Jobrad bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Ja. Du musst mindestens seit 6 Monaten bei Schwarzach Packaging beschäftigt sein und es dürfen keine laufenden Exekutionen gegen dich vorliegen.
2Welche Vorteile habe ich?

Mit dem Dienstrad-Angebot profitierst du gleich mehrfach:

  • günstiger im Vergleich zum Barkauf, da keine Mehrwertsteuer zu zahlen ist
  • bequem in Raten zahlen
  • umfassender Versicherungsschutz inklusive: Diebstahl (Neuwert), Reparaturen ohne jährliches Kostenlimit, Elektronikschäden
  • freie Händlerwahl (österreichweit bei allen teilnehmenden Fachhändlern)
  • auch privat nutzbar
3Was kostet mich das Dienstrad?
Der monatliche Beitrag für dein Dienstrad wird direkt von deinem Nettolohn/Nettogehalt abgezogen und ist abhängig vom Kaufpreis. Wieviel dein Dienstad maximal kosten darf, wird individuell nach bestimmten Regeln festgelegt. Deine monatliche Rate deckt folgende Bestandteile ab: Fahrradkosten, Avimo-Servicegebühr sowie eine umfangreiche Diebstahl- und Reparaturversicherung. 
4Was passiert, wenn ich meine Arbeitszeit erhöhe oder verringere?
Deine monatliche Rate verändert sich hierdurch nicht.
5Was passiert, wenn ich meine Beschäftigung z.B. durch Elternzeit oder Zivildienst unterbreche?

In dem Fall gibt es folgende drei Optionen:

  • Die Laufzeit wird entsprechend verlängert.
  • Die Laufzeit wird beibehalten und die Rate nach deiner Rückkehr entsprechend erhöht.
  • Du kaufst das Dienstrad vor Ablauf der Laufzeit heraus.
6Was passiert, wenn ich vor Ende der Laufzeit aus dem Unternehmen ausscheide?
In der Regel muss das Fahrrad bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen herausgekauft werden. Die Einzelheiten werden individuell mit HR besprochen.
7Kann ich das Fahrrad am Ende der Laufzeit kaufen?
Ja, das Dienstrad geht am Ende der Laufzeit für 1 € in deinen Besitz über.
8Was passiert, wenn das Fahrrad während der Laufzeit gestohlen wird oder eine Reparatur nötig ist?
Es wird verpflichtend eine Diebstahl- und Reparaturversicherung über Linexo abgeschlossen, die alle wesentlichen Risiken abdeckt.
9Wie funktioniert die Dienstrad Bestellung?
  • Bei Interesse an einem Dienstrad melde dich bitte per Mail bei Acelya. Sie berät dich, welche Variante (Nettoabzug oder Gehaltsumwandlung) für dich passend ist. Bitte plane für die Rückmeldung ca. 5 Arbeitstage ein.
  • Anschließend erhältst du deinen individuellen Einladungslink per Mail zugesendet.
  • Nach erfolgreicher Registrierung im Avimo-Portal findest du dort deinen persönlichen Mitarbeitercode.
  • Mit diesem Code gehst du zu einem teilnehmenden Fachhändler und suchst dir dein Wunschrad aus.
  • Der Fachhändler gibt den Code und die Daten deines Wunschrads in das System ein.
  • Schwarzach Packaging prüft die Bestellung und gibt sie frei.
  • Du erhältst eine Nachricht per Mail, sobald du den Überlassungsvertrag digital unterschreiben kannst.
  • Nach deiner Unterschrift löst der Fachhändler die Bestellung aus.
  • Sobald dein Rad verfügbar ist, kannst du es beim Händler abholen und losradeln! Zur Abholung musst du einen amtlichen Ausweis mitbringen (z. B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis).
10Muss es ein E-Bike sein?

Dein Dienstrad muss straßentauglich sein. Es muss also den Vorgaben der StVO entsprechen. Bestellt werden können folgende Fahrradtypen:

  • E-Bikes
  • Fahrräder ohne E-Motor (z. B. Rennräder oder Mountainbikes)
  • Transporträder
  • Klappräder

E-Scooter können leider nicht bestellt werden.

11Gibt es eine Preisobergrenze?
Die Preisobergrenze für dein neues Dienstrad liegt bei 6.000 €. Je nach individuellen Voraussetzungen kann die Obergrenze auch deutlich darunter liegen.
12Kann mehr als ein Dienstrad bestellt werden?
Nein, die Bestellung ist auf ein Fahrrad pro Mitarbeiter:in beschränkt. Erst nach Ablauf der 5-jährigen Vertragslaufzeit kann ein weiteres Dienstrad beantragt werden.
13Kann ich auch Zubehör wie Schloss oder Gepäckträger dazu nehmen?
Ja, Zubehör kann mitfinanziert werden, sofern es fix am Fahrrad verbaut ist. Beispielsweise sind Gepäckträger, Schutzbleche oder Lichtanlagen zulässig, sofern sie nicht einfach abnehmbar sind. Nicht zulässig sind lose oder abnehmbare Gegenstände wie z. B. Helme, Fahrradkleidung, Rucksäcke oder Anhänger. Die Liste mit möglichem Zubehör findest du auf der Avimo-Homepage.
14Benötige ich ein Fahrradschloss?
Ja, zu jedem Dienstrad muss ein Schloss im Wert von mindestens 49 € mitbestellt werden. Unsere Händlerpartner liefern dies in der Regel automatisch mit. Dies ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz und Bestandteil der monatlichen Rate. Das Schloss ist verpflichtend – auch wenn du bereits ein eigenes besitzt.
15Gibt es eine PDF-Anleitung zur Webplattform?
Die PDF-Anleitung für Mitarbeitende kann direkt über folgenden Link heruntergeladen werden. Die Anleitung erklärt die Registrierung und Anmeldung sowie den Bestell- und Freigabeprozess Schritt für Schritt:
👉 PDF-Anleitung zur Avimo-Plattform herunterladen
16Gibt es eine Video-Anleitung zur Webplattform?
Ja, es steht auch ein kurzes Erklärvideo zur Verfügung. Darin wird gezeigt, wie die Registrierung, Bestellung und Freigabe in der Avimo-Plattform funktionieren:
👉 Video-Anleitung ansehen
17Welche Leistungen sind in der Versicherung enthalten – und was nicht?

Dein Rad ist ab dem ersten Tag über linexo umfassend gegen Diebstahl, Reparaturen, Verschleiß, Vandalismus und elektronische Defekte versichert.

Versichert sind unter anderem:

  • Reparaturen & Verschleiß ohne Selbstbehalt und ohne jährliches Limit 
  • Elektronik- und Akkuschutz ab dem 13. Monat (Akku, Motor, Display)
  • Diebstahlschutz zum Neuwert (weltweit)
  • Totalschaden
  • Ersatz mit gleichwertigen Komponenten

Diese Leistungen kannst du direkt mit dem Händler über linexo abrechnen.

Nicht versichert sind:

  • Wartung & Inspektion
  • Software-Updates oder Systemeinstellungen
  • Schäden durch Vorsatz, Rennen oder Naturgewalten
  • Ersatz mit nicht gleichwertigen Komponenten

Die genauen Leistungen und Ausschlüsse findest du in deiner Versicherungspolice im Avimo Portal.  Klicke dafür unter „Meine Verträge“ auf die Details deines Fahrrads und öffne den Bereich Versicherung. Diese wird dir auch bei der Auslieferung automatisch zugeschickt. Weitere Informationen und Detailerklärungen findest du auch im FAQ-Bereich von Avimo: „Details zum Versicherungsumfang".

18Gibt es wichtige Pflichten im Zusammenhang mit der Versicherung?

Ja, bestimmte Obliegenheiten (Verhaltenspflichten) sind verpflichtend einzuhalten, damit der Versicherungsschutz im Schadensfall greift. Eine Missachtung kann dazu führen, dass die Versicherung Leistungen kürzt oder ganz verweigert.

Vor dem Versicherungsfall:

  • Sichere dein Dienstrad immer mit einem zugelassenen Schloss im Wert von mindestens 49 € an einem ortsfesten Gegenstand (z. B. Fahrradständer, Laternenmast).
  • Diese Pflicht gilt auch in Fahrradabstellräumen oder Kellerabteilen, sofern mehrere Personen Zutritt haben.
  • Das passende Schloss wird in der Regel gemeinsam mit dem Dienstrad ausgeliefert.

 Im Schadensfall:

  • Der Schaden muss unverzüglich gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb eines Monats.
  • Folge den Anweisungen zur Schadenminderung und beauftrage z. B. nur autorisierte Partner (z. B. beim Pick-up-Service).
  • Reiche alle geforderten Nachweise ein, z. B. Diebstahlsanzeige oder Kostenvoranschlag.
  • Melde den Austausch von Schloss oder Akku innerhalb von 5 Werktagen, falls du andere Produkte als im Antrag angegeben nutzt.

Wichtig: Alle Details zu deinen Pflichten und dem Versicherungsschutz findest du in der Versicherungspolice im Avimo Portal unter dem Menüpunkt „Meine Verträge“. Bitte lies die Unterlagen sorgfältig durch, um im Ernstfall vollständig abgesichert zu sein.

19Kann ich die Versicherung übernehmen, wenn ich das Dienstrad nach Vertragsende kaufen?

Wenn du dein Dienstrad nach Vertragsende übernimmst, besteht die Möglichkeit, die bestehende Versicherung nahtlos weiterzuführen.

Vorteile:

  • Versicherungen für gebrauchte Fahrräder sind in der Regel deutlich teurer.
  • Besonders bei E-Bikes ist ein lückenloser Schutz wichtig, da mit zunehmender Nutzungsdauer das Risiko von Akku- oder Motorschäden steigt.

Ablauf:

  • In der Avimo-Plattform kann am Ende der Vertragslaufzeit die Option „Versicherung übernehmen“ gewählt werden.
  • Ein Übernahmeformular wird übermittelt das sowohl von dir als auch vom Unternehmen ausgefüllt und bestätigt werden muss.
  • Danach läuft die Versicherung unverändert zu den bisherigen Konditionen weiter. 
20Kann ich einen Händlerrabatt erhalten?
Ja. Avimo nimmt im Vergleich zu vielen Anbietern keine Händlerprovision, daher können Rabatte direkt an dich weitergegeben werden. Den Rabatt musst du selber direkt mit dem Händler absprechen. Dieser wird dann vom Kaufpreis abgezogen.

 

Fragen und Antworten: Finanzierung durch Gehaltsumwandlung

Damit du ein Dienstrad über Gehaltsumwandlung nutzen kannst, muss dein Gehalt über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt liegen. Auch nach Abzug der monatlichen Umwandlungsrate darf dein Gehalt nicht unter das kollektivvertragliche Mindestentgelt fallen. Nur dann ist die Gehaltsumwandlung rechtlich erlaubt.

1Muss ich für die Anschaffung eines Jobrad bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Ja. Du musst mindestens seit 6 Monaten bei Schwarzach Packaging beschäftigt sein und es dürfen keine laufenden Exekutionen gegen dich vorliegen.
2Warum ist das Avimo Kaufmodell für mich so attraktiv?
Schwarzach Packaging kauft das Rad direkt beim Händler deiner Wahl und überlässt es dir in Form einer Gehaltsumwandlung. Dadurch reduziert sich deine steuerliche Belastung bei Lohnsteuer und Sozialversicherung. Da Schwarzach Packaging vorsteuerabzugsberechtigt ist, profitierst du zusätzlich vom Vorsteuervorteil. So kann sich eine nennenswerte Ersparnis im Vergleich zu einem Privatkauf ergeben.
3Welche Vorteile habe ich?

Mit dem Dienstrad-Angebot profitierst du gleich mehrfach:

  • günstiger im Vergleich zum Barkauf
  • umfassender Versicherungsschutz, inklusive: Diebstahl (Neuwert), Reparaturen ohne jährliches Kostenlimit, Elektronikschäden
  • freie Händlerwahl (österreichweit bei allen teilnehmenden Fachhändlern)
  • auch privat nutzbar
4Was kostet mich das Dienstrad und wie kann ich meinen Vorteil berechnen?

Der monatliche Beitrag für dein Dienstrad wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. In der Regel umfasst die monatliche Gehaltsumwandlungsrate folgende Bestandteile: Fahrradkosten, Avimo-Servicegebühr, Diebstahl- und Reparaturversicherung. Dank steuerlicher Vorteile und geringerer Sozialversicherungsabgaben kannst du dadurch gegenüber einem Privatkauf deutlich sparen. 

Mit dem Vorteilsrechner auf der Avimo-Startseite kannst du bereits vorab deine individuelle Ersparnis und die voraussichtlichen monatlichen Kosten ganz einfach näherungsweise berechnen: Gib dort den Kaufpreis deines gewünschten Rads sowie dein aktuelles Gehalt ein.

5Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Im Überlassungsvertrag wird festgelegt, dass dein monatliches Bruttogehalt für die Dauer der Dienstrad-Nutzung (5 Jahre) 12-mal jährlich um den Betrag der vereinbarten Gehaltsumwandlung reduziert wird. Das Fahrrad wird dir zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen. Durch diese Gehaltsreduktion ergeben sich steuerliche Vorteile und auch die Sozialversicherungsabgaben verringern sich entsprechend.
6Gibt es Nachteile durch die Gehaltsumwandlung?
Durch die reduzierten Sozialversicherungsabgaben kann es zu Einbußen bei Pensionsansprüchen, Krankengeld und Arbeitslosengeld kommen. Diese Effekte werden durch die finanziellen Vorteile des Dienstrad-Modells i.d.R. übertroffen.
7Hat die Gehaltsumwandlung Einfluss auf Sonderzahlungen, Lohnerhöhungen etc.?
Nein, aus der Gehaltsumwandlung entstehen dir hier in der Regel keine Nachteile.
8Was passiert, wenn ich meine Arbeitszeit erhöhe oder verringere?
Die Höhe der Ersparnis hängt direkt von deiner Sozial- und Lohnsteuerpflicht ab. Bei Änderung deiner Arbeitszeit kann sich dadurch auch die Sozial bzw. - Lohnsteuerklasse ändern und somit deine Ersparnis steigen oder sinken. Deine monatliche Rate verändert sich dadurch nicht.
9Was passiert, wenn ich meine Beschäftigung z.B. durch Elternzeit oder Zivildienst unterbreche?

In dem Fall gibt es folgende drei Optionen:

  • Die Laufzeit wird entsprechend verlängert.
  • Die Laufzeit wird beibehalten und die Rate nach deiner Rückkehr entsprechend erhöht.
  • Du kaufst das Dienstrad vor Ablauf der Laufzeit heraus.
10Was passiert, wenn ich vor Ende der Laufzeit aus dem Unternehmen ausscheide?
In der Regel muss das Fahrrad bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen herausgekauft werden. Die Einzelheiten werden individuell mit HR besprochen.
11Kann ich das Fahrrad am Ende der Laufzeit kaufen?
Ja, das Dienstrad geht am Ende der Laufzeit für 1 € in deinen Besitz über.
12Was passiert, wenn das Fahrrad während der Laufzeit gestohlen wird oder eine Reparatur nötig ist?
Es wir verpflichtend eine Diebstahl- und Reparaturversicherung über Linexo abgeschlossen, die alle wesentlichen Risiken abdeckt.
13Wie funktioniert die Dienstrad Bestellung?
  • Bei Interesse an einem Dienstrad melde dich bitte per Mail bei Acelya. Sie berät dich, welche Variante (Nettoabzug oder Gehaltsumwandlung) für dich passend ist. Bitte plane für die Rückmeldung ca. 5 Arbeitstage ein.
  • Anschließend erhältst du deinen individuellen Einladungslink per Mail zugesendet.
  • Nach erfolgreicher Registrierung im Avimo-Portal findest du dort deinen persönlichen Mitarbeitercode.
  • Mit diesem Code gehst du zu einem teilnehmenden Fachhändler und suchst dir dein Wunschrad aus.
  • Der Fachhändler gibt den Code und die Daten deines Wunschrads in das System ein.
  • Schwarzach Packaging prüft die Bestellung und gibt sie frei.
  • Du erhältst eine Nachricht per Mail, sobald du den Überlassungsvertrag digital unterschreiben kannst.
  • Nach deiner Unterschrift löst der Fachhändler die Bestellung aus.
  • Sobald dein Rad verfügbar ist, kannst du es beim Händler abholen und losradeln! Zur Abholung musst du einen amtlichen Ausweis mitbringen (z. B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis).
14Muss es ein E-Bike sein?

Dein Dienstrad muss straßentauglich sein. Es muss also den Vorgaben der StVO entsprechen. Bestellt werden können folgende Fahrradtypen:

  • E-Bikes
  • Fahrräder ohne E-Motor (z. B. Rennräder oder Mountainbikes)
  • Transporträder
  • Klappräder

E-Scooter können leider nicht bestellt werden.

15Gibt es eine Preisobergrenze?
Die Preisobergrenze für dein neues Dienstrad liegt bei 6.000 €. Je nach individuellen Voraussetzungen kann die Obergrenze auch deutlich darunter liegen.
16Kann mehr als ein Dienstrad bestellt werden?
Nein, die Bestellung ist auf ein Fahrrad pro Mitarbeiter:in beschränkt. Erst nach Ablauf der 5-jährigen Vertragslaufzeit kann ein weiteres Dienstrad beantragt werden.
17Kann ich auch Zubehör wie Schloss oder Gepäckträger dazu nehmen?
Ja, Zubehör kann mitfinanziert werden, sofern es fix am Fahrrad verbaut ist. Beispielsweise sind Gepäckträger, Schutzbleche oder Lichtanlagen zulässig, sofern sie nicht einfach abnehmbar sind. Nicht zulässig sind lose oder abnehmbare Gegenstände wie z. B. Helme, Fahrradkleidung, Rucksäcke oder Anhänger. Die Liste mit möglichem Zubehör findest du auf der Avimo-Homepage.
18Benötige ich ein Fahrradschloss?
Ja, zu jedem Dienstrad muss ein Schloss im Wert von mindestens 49 € mitbestellt werden. Unsere Händlerpartner liefern dies in der Regel automatisch mit. Dies ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz und Bestandteil der Gehaltsumwandlung. Das Schloss ist verpflichtend – auch wenn du bereits ein eigenes besitzt.
19Gibt es einen Flyer als PDF?
Ja. Der Flyer steht als PDF-Version zum Download bereit: 
👉 Flyer herunterladen
20Gibt es eine PDF-Anleitung zur Webplattform?
Die PDF-Anleitung für Mitarbeitende kann direkt über folgenden Link heruntergeladen werden. Die Anleitung erklärt die Registrierung und Anmeldung sowie den Bestell- und Freigabeprozess Schritt für Schritt:
👉 PDF-Anleitung zur Avimo-Plattform herunterladen
21Gibt es eine Video-Anleitung zur Webplattform?
Ja, es steht auch ein kurzes Erklärvideo zur Verfügung. Darin wird gezeigt, wie die Registrierung, Bestellung und Freigabe in der Avimo-Plattform funktionieren:
👉 Video-Anleitung ansehen
22Welche Leistungen sind in der Versicherung enthalten – und was nicht?

Dein Rad ist ab dem ersten Tag über linexo umfassend gegen Diebstahl, Reparaturen, Verschleiß, Vandalismus und elektronische Defekte versichert.

Versichert sind unter anderem:

  • Reparaturen & Verschleiß ohne Selbstbehalt und ohne jährliches Limit
  • Elektronik- und Akkuschutz ab dem 13. Monat (Akku, Motor, Display)
  • Diebstahlschutz zum Neuwert (weltweit)
  • Totalschaden
  • Ersatz mit gleichwertigen Komponenten

Diese Leistungen kannst du direkt mit dem Händler über linexo abrechnen.

Nicht versichert sind:

  • Wartung & Inspektion
  • Software-Updates oder Systemeinstellungen
  • Schäden durch Vorsatz, Rennen oder Naturgewalten
  • Ersatz mit nicht gleichwertigen Komponenten

Die genauen Leistungen und Ausschlüsse findest du in deiner Versicherungspolice im Avimo Portal.  Klicke dafür unter „Meine Verträge“ auf die Details deines Fahrrads und öffne den Bereich Versicherung. Diese wird dir auch bei der Auslieferung automatisch zugeschickt. Weitere Informationen und Detailerklärungen findest du auch im FAQ-Bereich von Avimo: „Details zum Versicherungsumfang".

23Gibt es wichtige Pflichten im Zusammenhang mit der Versicherung?

Ja, bestimmte Obliegenheiten (Verhaltenspflichten) sind verpflichtend einzuhalten, damit der Versicherungsschutz im Schadensfall greift. Eine Missachtung kann dazu führen, dass die Versicherung Leistungen kürzt oder ganz verweigert.

Vor dem Versicherungsfall:

  • Sichere dein Dienstrad immer mit einem zugelassenen Schloss im Wert von mindestens 49 € an einem ortsfesten Gegenstand (z. B. Fahrradständer, Laternenmast).
  • Diese Pflicht gilt auch in Fahrradabstellräumen oder Kellerabteilen, sofern mehrere Personen Zutritt haben.
  • Das passende Schloss wird in der Regel gemeinsam mit dem Dienstrad ausgeliefert.

 Im Schadensfall:

  • Der Schaden muss unverzüglich gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb eines Monats.
  • Folge den Anweisungen zur Schadenminderung und beauftrage z. B. nur autorisierte Partner (z. B. beim Pick-up-Service).
  • Reiche alle geforderten Nachweise ein, z. B. Diebstahlsanzeige oder Kostenvoranschlag.
  • Melde den Austausch von Schloss oder Akku innerhalb von 5 Werktagen, falls du andere Produkte als im Antrag angegeben nutzt.

Wichtig: Alle Details zu deinen Pflichten und dem Versicherungsschutz findest du in der Versicherungspolice im Avimo Portal unter dem Menüpunkt „Meine Verträge“. Bitte lies die Unterlagen sorgfältig durch, um im Ernstfall vollständig abgesichert zu sein.

24Kann ich die Versicherung übernehmen, wenn ich das Dienstrad nach Vertragsende kaufen?

Wenn du dein Dienstrad nach Vertragsende übernimmst, besteht die Möglichkeit, die bestehende Versicherung nahtlos weiterzuführen.

Vorteile:

  • Versicherungen für gebrauchte Fahrräder sind in der Regel deutlich teurer.
  • Besonders bei E-Bikes ist ein lückenloser Schutz wichtig, da mit zunehmender Nutzungsdauer das Risiko von Akku- oder Motorschäden steigt.

Ablauf:

  • In der Avimo-Plattform kann am Ende der Vertragslaufzeit die Option „Versicherung übernehmen“ gewählt werden.
  • Ein Übernahmeformular wird übermittelt das sowohl von dir als auch vom Unternehmen ausgefüllt und bestätigt werden muss.
  • Danach läuft die Versicherung unverändert zu den bisherigen Konditionen weiter. 
25Kann ich einen Händlerrabatt erhalten?
Ja. Avimo nimmt im Vergleich zu vielen Anbietern keine Händlerprovision, daher können Rabatte direkt an dich weitergegeben werden. Den Rabatt musst du selber direkt mit dem Händler absprechen. Dieser wird dann vom Kaufpreis abgezogen.