EU Green Deal:
Was jetzt auf Sie und Ihre Verpackungen zukommt
Mit dem EU Green Deal schafft die Europäische Union einen umfassenden regulatorischen Rahmen für nachhaltiges Wirtschaften. Für Unternehmen im Verpackungsbereich bedeutet das eine grundlegende Veränderung der Anforderungen – sowohl an Materialien und Konstruktion als auch an Lieferketten und Kommunikation.
Einige Details werden aktuell noch konkretisiert. Die Richtung ist jedoch klar: Verpackungen sollen ressourcenschonender, recyclingfähig und transparent nachvollziehbar werden. Für Unternehmen stellt sich dabei vor allem eine Frage: Was ist heute schon relevant – und wo besteht konkreter Handlungsbedarf?
Die PPWR wird künftig den zentralen Rechtsrahmen für Verpackungen bilden. Sie gilt ab 12. August 2026 verbindlich und definiert erstmals konkrete Anforderungen an Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit und Verpackungsdesign. Im Mittelpunkt stehen dabei die Reduktion von Verpackungsmaterial, Vermeidung von Leerraum, die Ausgestaltung im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Die PPWR greift damit direkt in die Gesamtbeschaffenheit der Verpackung ein, beginnend bei der Verpackungsentwicklung.
Die EU-Entwaldungsverordnung erweitert den Blick auf die Herkunft von Rohstoffen. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass eingesetzte Materialien – insbesondere Holz und Papier – aus entwaldungsfreien und legalen Quellen stammen.
Die Anwendung erfolgt ab 30. Dezember 2026 für große Unternehmen bzw. ab 30. Juni 2027 für kleinere Marktteilnehmer
Auch wenn Kartonverpackungen im europäischen Kontext meist als risikoarm gelten, steigen die Anforderungen an Dokumentation und Nachweise deutlich.
Parallel zu den technischen Anforderungen werden auch Nachhaltigkeitsaussagen stärker reguliert. Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie klar belegt und nachvollziehbar sind.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Verpackung selbst und die Kommunikation darüber müssen zusammenpassen.