EU Green Deal:

Was jetzt auf Sie und Ihre Verpackungen zukommt

Neue Anforderungen für Verpackungen im Zuge des EU Green Deal richtig einordnen

Mit dem EU Green Deal schafft die Europäische Union einen umfassenden regulatorischen Rahmen für nachhaltiges Wirtschaften. Für Unternehmen im Verpackungsbereich bedeutet das eine grundlegende Veränderung der Anforderungen – sowohl an Materialien und Konstruktion als auch an Lieferketten und Kommunikation.

 

Einige Details werden aktuell noch konkretisiert. Die Richtung ist jedoch klar: Verpackungen sollen ressourcenschonender, recyclingfähig und transparent nachvollziehbar werden. Für Unternehmen stellt sich dabei vor allem eine Frage: Was ist heute schon relevant – und wo besteht konkreter Handlungsbedarf?
 

 

Unser Ansatz bei Schwarzach Packaging

Wir betrachten diese Entwicklungen nicht isoliert, sondern als Teil eines Gesamtbildes. Unser Zugang zur Verpackungsentwicklung basiert auf einem klaren Prinzip: Nachhaltigkeit entsteht nicht durch einzelne Maßnahmen, sondern durch die richtige Kombination aus Material, Konstruktion und Anwendung.

 

Unsere Verpackungslösungen folgen deshalb konsequent diesen Grundsätzen der Minimierung des Materialeinsatzes bei gleichbleibender Funktion, der Reduktion von Verpackungsvolumen und Leerraum, dem Einsatz recyclingfähiger Faserstoffe (wo möglich und sinnvoll), Vermeidung und Substitution komplexer Verbundmaterialien und der Verwendung zertifizierter Rohstoffe. Unsere Kartonverpackungen sind so konzipiert, dass sie über bestehende Altpapiersysteme vollständig recycelt und in den Materialkreislauf zurückgeführt werden können.

 

Die regulatorischen Anforderungen werden komplexer – gleichzeitig entsteht oft Unsicherheit, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

 

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verpackungen fundiert einzuordnen, konkrete Risiken zu identifizieren und gezielt Optimierungspotenziale umzusetzen. Dabei betrachten wir nicht einzelne Anforderungen, sondern immer die gesamte Verpackung.

Im Kontext von Verpackungen stehen aktuell drei Regelwerke im Fokus, die direkt in Entwicklung, Beschaffung und Kommunikation eingreifen:
European-Union-Recycling-PPWR
PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation)

Die PPWR wird künftig den zentralen Rechtsrahmen für Verpackungen bilden. Sie gilt ab 12. August 2026 verbindlich und definiert erstmals konkrete Anforderungen an Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit und Verpackungsdesign. Im Mittelpunkt stehen dabei die Reduktion von Verpackungsmaterial, Vermeidung von Leerraum, die Ausgestaltung im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Die PPWR greift damit direkt in die Gesamtbeschaffenheit der Verpackung ein, beginnend bei der Verpackungsentwicklung.

European-Union-Recycling-PPWR
EUDR (EU-Entwaldungsverordnung)

Die EU-Entwaldungsverordnung erweitert den Blick auf die Herkunft von Rohstoffen. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass eingesetzte Materialien – insbesondere Holz und Papier – aus entwaldungsfreien und legalen Quellen stammen.

Die Anwendung erfolgt ab 30. Dezember 2026 für große Unternehmen bzw. ab 30. Juni 2027 für kleinere Marktteilnehmer

Auch wenn Kartonverpackungen im europäischen Kontext meist als risikoarm gelten, steigen die Anforderungen an Dokumentation und Nachweise deutlich.

European-Union-Recycling-PPWR
Green Claims

Parallel zu den technischen Anforderungen werden auch Nachhaltigkeitsaussagen stärker reguliert. Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie klar belegt und nachvollziehbar sind.

 

Für Unternehmen bedeutet das: Die Verpackung selbst und die Kommunikation darüber müssen zusammenpassen.