EmpCo & FSC®: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Verpackungen richtig einsetzen

Neue Anforderungen für Green Claims und die Verwendung von FSC®-Kennzeichnungen

Ab dem 27. September 2026 gelten aufgrund der europäischen EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Betroffen sind unter anderem Umweltangaben, Recyclinghinweise, CO₂-Aussagen und Nachhaltigkeitssiegel auf Verpackungen.

Gleichzeitig hat FSC® seinen Standard zur Markennutzung überarbeitet. Der neue Standard FSC-STD-50-001 V3.0 ist seit 1. Juli 2026 in Kraft. Für die vollständige Umstellung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028.

Für Markeninhaber und Verpackungsverantwortliche bedeutet das: Aussagen, Kennzeichnungen und Verpackungsgestaltungen sollten jetzt überprüft und bei neuen Projekten von Beginn an entsprechend angelegt werden.

European-Union-Recycling-PPWR
Drei Termine, die wichtig sind

1. Juli 2026
Der neue FSC®-Standard FSC-STD-50-001 V3.0 tritt in Kraft.

27. September 2026
Die auf der EmpCo-Richtlinie basierenden neuen Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sind anzuwenden. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie zuvor in nationales Recht umsetzen. Eur-Lex

31. Dezember 2028
Ende der Übergangsfrist für die vollständige Umstellung auf den neuen FSC®-Standard. FSC bestätigt für Zertifikatsinhaber den Übergangszeitraum vom 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2028.

Was EmpCo für Verpackungen bedeutet

Nachhaltigkeitskommunikation bleibt möglich – sie muss jedoch konkreter und nachvollziehbarer werden.

Umweltbezogene Aussagen auf Verpackungen sollten eindeutig, nachweisbar und auf das jeweilige Produkt beziehungsweise die tatsächlich gemeinte Eigenschaft bezogen sein. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ können problematisch sein, wenn dafür keine konkrete und belegbare Grundlage besteht. Ebenso darf eine Aussage nicht den Eindruck erwecken, für das gesamte Produkt zu gelten, wenn sie tatsächlich nur einen bestimmten Bestandteil oder Herstellungsschritt betrifft.

Für die Praxis bedeutet das insbesondere:

  • Aussagen möglichst konkret auf Material, Verpackung oder eine definierte Eigenschaft beziehen.
  • Umweltvorteile und Verbesserungen durch belastbare Daten oder andere geeignete Nachweise absichern.
  • Recycling-, CO₂- und Materialaussagen nicht pauschal formulieren.
  • Aussagen zu einzelnen Bestandteilen nicht auf die gesamte Verpackung übertragen.
  • Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierungszeichen nur entsprechend den dafür geltenden Vorgaben verwenden.
  • Bestehende Verpackungsgestaltungen und Druckdaten bei Überarbeitungen auch hinsichtlich ihrer Umweltkommunikation überprüfen.
Von allgemeinen Aussagen zu konkreten Informationen

Die zentrale Frage lautet künftig weniger: „Klingt die Aussage nachhaltig?“, sondern vielmehr: „Können wir genau belegen, was wir damit aussagen?“

Zum Beispiel ist eine allgemeine Aussage wie „nachhaltige Verpackung“ wesentlich schwieriger einzuordnen als eine klar definierte Aussage zu einem tatsächlich vorhandenen Merkmal der Verpackung.

Auch Angaben wie „recycelbar“, „klimafreundlich“ oder Aussagen über einen reduzierten Materialeinsatz benötigen eine nachvollziehbare Grundlage und einen eindeutig definierten Bezug.

FSC®: Neuer Standard für die Kennzeichnung

FSC® bleibt auch unter den neuen Anforderungen ein wichtiges anerkanntes Zertifizierungssystem. Voraussetzung ist jedoch, dass das jeweilige FSC®-Kennzeichen korrekt eingesetzt wird.

Mit FSC-STD-50-001 V3.0 wurden die Anforderungen an die Verwendung der FSC®-Marken überarbeitet. Der neue Standard soll unter anderem eine transparentere Kommunikation unterstützen und Unternehmen bei der Anpassung an die verschärften Anforderungen gegen Greenwashing unterstützen. fsc.org

Für Verpackungen sind insbesondere die konkrete Logoausführung, der Produkttyp sowie die verwendete Materialkategorie relevant.

European-Union-Recycling-PPWR
Welches FSC®-Kennzeichen verwendet werden darf, hängt vom Material ab

Bei FSC®-zertifizierten Verpackungen kann beispielsweise zwischen den Produkttypen „Verpackung“, „Karton“ und „Papier“ unterschieden werden.

Auch die Kennzeichnung als MIX oder RECYCLED ist nicht frei wählbar. Sie richtet sich nach dem tatsächlich eingesetzten Material und muss vor Verwendung geprüft werden.

Bei Schwarzach Packaging übernehmen wir diese Prüfung im Zuge der Druckdatenbearbeitung.

Für neue Druckdaten generieren wir das FSC®-Kennzeichen auf Basis des tatsächlich eingesetzten Materials neu und setzen die aktuell gültige Version ein.

Damit wird verhindert, dass beispielsweise ein FSC®-Label aus einer früheren Verpackungsgestaltung übernommen wird, obwohl Material, Produkttyp oder Kennzeichnung nicht mehr dazu passen.

European-Union-Recycling-PPWR
FSC®-Platzhalter für die Gestaltung verwenden

Für die Erstellung Ihrer Verpackungsdaten stellen wir Ihnen definierte FSC®-Platzhalter zur Verfügung.

Diese ermöglichen es Agenturen und Grafikabteilungen, Größe, Position und Platzbedarf des späteren FSC®-Kennzeichens bereits während der Gestaltung korrekt zu berücksichtigen.

Das endgültige FSC®-Kennzeichen wird anschließend von Schwarzach Packaging geprüft, neu generiert und entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Material in der gültigen Form eingesetzt.

Die Platzhalter sind ausschließlich für Verpackungen vorgesehen, die bei Schwarzach Packaging produziert werden.

Unsere aktuellen FSC®-Designrichtlinien und die benötigten Platzhalter senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

Der neue Standard bringt auch gestalterische Änderungen und neue Möglichkeiten.

Je nach Anwendung stehen unterschiedliche FSC®-Kennzeichnungen zur Verfügung, darunter Standard- und Mini-Label sowie Varianten mit QR-Code. Die Kennzeichnung kann im Hoch- oder Querformat eingesetzt werden. Je nach Ausführung gelten unterschiedliche Mindestgrößen und definierte Freiräume.

Auch Farbigkeit, Kontrast und Hintergrund müssen den FSC®-Vorgaben entsprechen. Die Kennzeichen können unter den definierten Voraussetzungen beispielsweise in Schwarz oder FSC®-Grün eingesetzt werden; stark gemusterte oder unruhige Hintergründe sind nicht zulässig.

Das bisher verwendete Zeichen „Forests For All Forever“ wird von FSC eingestellt. Für den EU-Markt soll es im Zuge der EmpCo-Anpassung ab September 2026 nicht mehr in neuen Gestaltungen eingesetzt werden. Auch FSC selbst nennt die Einstellung dieses Zeichens als wesentliche Änderung des neuen Markensystems.

European-Union-Recycling-PPWR
Was passiert mit bestehenden Verpackungen?

Nicht jede bestehende Verpackung muss sofort ersetzt werden.

Bereits hergestellte Produkte, die nach der bisherigen FSC®-Standardversion V2.1 gekennzeichnet wurden, dürfen grundsätzlich weiterhin verkauft und vertrieben werden. Auch FSC bestätigt, dass bestehende Bestände von gekennzeichneten Produkten und Werbematerialien weiter vertrieben werden dürfen.

Bei weiterverwendeten Druckvorlagen sollte die Kennzeichnung jedoch geprüft werden. Spätestens im Rahmen der vollständigen Umstellung auf FSC-STD-50-001 V3.0 müssen die betroffenen Gestaltungen entsprechend angepasst werden.

Unser Rat: Nutzen Sie ohnehin anstehende Verpackungsänderungen oder Neuauflagen dazu, FSC®-Kennzeichnungen und weitere Umweltangaben gemeinsam zu überprüfen.

Verpackungsentwicklung und Kommunikation zusammendenken

Ob eine Nachhaltigkeitsaussage belastbar ist, entscheidet sich häufig bereits bei der Verpackungsentwicklung.

Materialwahl, Konstruktion, Materialreduktion, Recyclingfähigkeit und die Herkunft der eingesetzten Rohstoffe bestimmen wesentlich mit, welche Aussagen später sinnvoll getroffen werden können.

Deshalb betrachten wir bei Schwarzach Packaging Verpackungsentwicklung, Materialauswahl und Kommunikation nicht isoliert voneinander.

Wir unterstützen Sie dabei,

Verpackungen technisch richtig einzuordnen, die passende FSC®-Kennzeichnung umzusetzen und die Grundlage für klare und nachvollziehbare Aussagen zu schaffen.

Die rechtliche Bewertung kundenseitiger Werbe- und Umweltaussagen selbst kann und soll dadurch allerdings nicht ersetzt werden.

Sie überarbeiten gerade Ihre Verpackung?

Bei neuen Verpackungen, einem Relaunch oder der Überarbeitung bestehender Druckdaten lohnt sich jetzt ein genauer Blick auf FSC®-Kennzeichnung und weitere Umweltangaben.

Wir unterstützen Sie bei der technischen Umsetzung der FSC®-Kennzeichnung und stellen Ihnen auf Anfrage unsere aktuellen FSC®-Designrichtlinien inklusive der entsprechenden Platzhalter zur Verfügung.

 

Sprechen Sie mit uns.

Ingo Lublow
Ingo Lublow
Verkaufsleitung | Business Development