EUDR (& HHV)
Die Anforderungen an entwaldungsfreie und legale Lieferketten verändern sich. Wir unterstützen Sie dabei, Verpackungen aus Karton sicher einzuordnen und die richtigen nächsten Schritte zu setzen.
Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, soll sicherstellen, dass relevante Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nur dann auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden. Dazu zählen unter anderem Holz und daraus hergestellte Papier- und Kartonprodukte. Die Europäische Kommission beschreibt die EUDR als Instrument, um entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten weltweit zu stärken.
Für die Verpackungsbranche bedeutet das: Der Blick richtet sich stärker auf die Herkunft der eingesetzten Faserstoffe, auf dokumentierte Nachweise und auf belastbare Prozesse entlang der Lieferkette.
Parallel dazu ist für den Schweizer Markt die Holzhandelsverordnung, kurz HHV oder TTO, relevant. Sie verpflichtet Marktakteure in der Schweiz dazu, die Legalität von Holz und Holzprodukten über ein Sorgfaltspflichtsystem zu prüfen und das Risiko illegaler Holznutzung zu minimieren.
Timeline
seit 2022: Schweizer HHV in Kraft
2023: EUDR beschlossen
2025/2026: Vereinfachungen und Verschiebung der Anwendung
30.12.2026: Anwendung für große und mittlere Unternehmen
30.06.2027: Anwendung für kleine und Kleinstunternehmen
Die Anwendung der EUDR wurde verschoben. Große und mittlere Unternehmen müssen die zentralen Pflichten nun ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen, kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Gleichzeitig wurden Vereinfachungen diskutiert und teilweise beschlossen, um die praktische Umsetzung für Unternehmen und Behörden handhabbarer zu machen.
Wichtig ist dabei: Die EUDR wird nicht aufgehoben. Ihr Grundziel bleibt unverändert. Produkte mit Entwaldungsrisiko sollen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie nachweislich entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden.
Für Unternehmen entsteht dadurch zusätzlicher zeitlicher Spielraum. Dieser sollte genutzt werden, um Lieferketten, Nachweise, Datenflüsse und interne Prozesse belastbar aufzusetzen.
Diese Einordnung entspricht auch unserer aktuellen Kundenkommunikation: Wir verfolgen die Entwicklungen laufend, führen Risikoanalysen fort und arbeiten gemeinsam mit Lieferanten an belastbaren Nachweisen und standardisierten Informationsflüssen.
Im Zentrum der EUDR steht ein Sorgfaltspflichtsystem. Unternehmen müssen relevante Informationen zur Herkunft ihrer Materialien erfassen, Risiken bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung setzen.
Für Papier- und Kartonverpackungen betrifft das vor allem die Rohstoffbasis: Holz beziehungsweise Faserstoffe. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Material zertifiziert ist, sondern ob die Herkunft und Legalität nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Die Europäische Kommission hat hierzu eigene Lieferketten-Infografiken veröffentlicht, um die Rollen in den Wertschöpfungsketten besser einzuordnen. Die aktuelle Ausgabe wurde im März 2026 veröffentlicht.
Ein wesentlicher Punkt der EUDR ist die Rolle des jeweiligen Unternehmens in der Lieferkette. Es macht einen Unterschied, ob ein Unternehmen ein relevantes Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder ob es ein Produkt nachgelagert weiterverarbeitet beziehungsweise vertreibt.
Gerade hier wurden auf EU-Ebene Vereinfachungen diskutiert, um nachgelagerte Marktteilnehmer zu entlasten und Mehrfachmeldungen entlang der Lieferkette zu vermeiden.
Für Kunden ist deshalb nicht jede Verpackung und nicht jede Lieferkettensituation gleich zu bewerten. Eine fachliche Einordnung bleibt notwendig.
Neben der EUDR ist für Kunden und Lieferketten mit Schweiz-Bezug die Schweizer Holzhandelsverordnung relevant. Sie verbietet das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz und Produkten daraus. Marktakteure müssen eine Sorgfaltspflicht erfüllen und prüfen, ob Holzprodukte legal geerntet und gehandelt wurden.
Für uns bedeutet das: EUDR und HHV werden gemeinsam betrachtet. Beide Regelwerke verfolgen dasselbe Grundziel – legale, nachhaltige und transparente Lieferketten. Die Anforderungen unterscheiden sich im Detail, lassen sich aber über ein strukturiertes Sorgfaltspflichtsystem sinnvoll zusammenführen.
In unserer Kommunikation gegenüber Kunden halten wir fest, dass wir bereits etablierte Prozesse zur Informationsbeschaffung, Risikobewertung, Risikominderung und Dokumentation nutzen. Dazu zählen insbesondere FSC®- und PEFC-Nachweise, Lieferantenerklärungen sowie eine risikobasierte Bewertung von Materialherkünften.
Trotz der verschobenen Fristen sind weiterhin Detailfragen offen. Das betrifft insbesondere die konkrete Ausgestaltung des EU-Informationssystems, die Datentiefe, die Datenformate und die praktische Umsetzung von Sorgfaltserklärungen.
Die EU hat ein zentrales Informationssystem vorgesehen, über das Sorgfaltserklärungen abgegeben und verwaltet werden sollen. Dieses System wurde bereits gestartet, bleibt aber in der praktischen Anwendung und in den Schnittstellen für Unternehmen ein wesentlicher Umsetzungspunkt.
Genau deshalb beantworten wir einzelne kundenseitige Fragebögen derzeit auf Basis unseres aktuellen System- und Datenstands. Wo Anforderungen noch nicht final konkretisiert sind, kommunizieren wir das transparent und ergänzen Informationen sukzessive, sobald die regulatorischen Rahmenbedingungen belastbar geklärt sind.