Therapeutische Massagen – zur Lockerung und Entlastung der Muskulatur
Bei körperlichen Beschwerden wie Verspannungen, Muskelverhärtungen oder Überlastungen kann eine gezielte therapeutische Massage entscheidend zur Linderung beitragen. Deshalb unterstützen wir dich mit unserem Massage-Angebot.
Was bringt dir die therapeutische Massage
- Behandlung von schmerzhaften Verspannungen und muskulären Beschwerden
- Unterstützung bei arbeitsbedingten Belastungen
- Verbesserung der Beweglichkeit und Regeneration
- Professionelle, medizinisch ausgerichtete Behandlung
- Flexible Terminvereinbarung in der externen Praxis
Warum wir das anbieten:
Weil wir Beschwerden frühzeitig entgegenwirken möchten. Mit den geförderten Massagen erhältst du rasch professionelle Unterstützung, bevor sich muskuläre Probleme verschlimmern oder chronisch werden.
Verschreibung
Die Verschreibung von Massagen erfolgt über unseren Betriebsarzt Dr. Spiegel (LINK).
Wo finden die Massagen statt?
Die Massagen finden in der Praxis unseres Partners „Kreispunkt Physiotherapie“ statt:
Medizinisches Institut
Kreispunkt Physiotherapie
Arlbergstraße 112
6900 Bregenz
Tel.: +43 5574 76671
E-Mail: office.termine@kreispunkt.at
Kosten & Arbeitszeit
Erstbehandlung: Auf Zuweisung von Dr. Spiegel übernimmt das Unternehmen die ersten 4 Einheiten vollständig. Die Einheiten gelten als reguläre Arbeitszeit und dir werden zudem bis zu 30 min für die An- und Abreise angerechnet.
Weiteres Vorgehen: Nach diesen 4 Einheiten wird die Fortsetzung individuell mit Dr. Spiegel abgestimmt. Wenn dieser weitere 6 Behandlungen (im selben Jahr) oder 3 Behandlungen in Folgejahren bewilligt, wird ein Solidaritätsbeitrag von 15 Euro pro Behandlung eingehoben (als „Vorschuss“ über die Lohnverrechnung). Die Behandlungen sowie die An- und Abreise erfolgen in der Freizeit (ausstempeln).
Terminvereinbarung
Für die Terminvereinbarung meldet sich das Sekretariat von Kreispunkt Physiotherapie direkt bei dir.
Absagen & No-Show
Bei Verhinderung den Termin sofort bei Kreispunkt Physiotherapie absagen – telefonisch oder per E-Mail!
Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit den Therapiekosten für 30 Minuten verrechnet und vom Lohn/Gehalt abgezogen.